Diamanten RECHT UND STEUERN
Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beim Diamanten
Sind Diamanten mehrwertsteuerpflichtig?
Wie bei Platin oder Silber unterliegt auch der physische Besitz von Diamanten der Umsatzbesteuerung (keine Differenzbesteuerung). Daher sind wir dazu verpflichtet, auf unsere Diamanten die Mehrwertsteuer aufzuschlagen. In Deutschland sind das 19% MwSt. in Österreich 20%. Kunden aus der Schweiz kaufen zu Nettopreisen und zahlen die Einfuhrumsatzsteuer Schweiz direkt über den Wertlogistiker bei Lieferung.
Kann ich Diamanten auch anonym in bar kaufen?
Erwerb, Besitz und Verkauf von Diamanten unterliegen keiner behördlichen Meldepflicht. FREIHERR DIAMONDS bietet auch sogenannte Tafelgeschäfte mit Diamanten an, bei dem der Käufer bis zu einem Betrag von Euro 9.999 Diamanten anonym in bar kaufen kann.
Fällt beim Diamantenkauf für mich Zoll & Einfuhrumsatzsteuer an?
Alle Einfuhr-Formalitäten erledigen wir für Sie: keine Anmeldung beim Zoll, keine separate Entrichtung der Einfuhrumsatz-Steuer, wenn Sie in der EU wohnen. (MwSt. Ihres Wohnsitzlandes ist bereits in Ihrer Rechnung enthalten) Wir liefern die bestellten Diamanten per versichertem Werttransport direkt an die gewünschte Anschrift. Besonderheiten und Möglichkeiten bei der Lieferung von Diamanten außerhalb der EU besprechen wir gerne mit Ihnen.
Sind Gewinne aus Diamanten steuerfrei?
Grundsätzlich sind gemäß § 22 des Einkommensteuergesetzes Ziffer 2 sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 zu versteuern. Nach § 23 EStG sind Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, zu denen auch Diamanten gehören, nur der Steuer unterworfen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Daher: Nach Ablauf eines Jahres zwischen Anschaffung und Veräußerung ist der Verkauf
und der daraus erzielte Gewinn steuerfrei.
(Ausnahme: Das gilt nicht, wenn der Verkauf im Rahmen einer anderen Einkunftsart, insbesondere im Rahmen einer gewerblichen Betätigung erfolgt.)